Wir übernehmen für Sie die WEG-Verwaltung Ihres Objektes. Hierzu stehen wir Ihnen mit kaufmännischen und technischen Grundleistungen zuverlässig und zeitnah zur Verfügung und bieten Ihnen folgende Leistungen an, die wir für Sie individuell anpassen.
Wir dokumentieren den Zustand des Hauses / der Wohnung und deren technische Ausstattung z.B. Größe, Heizung, zentrale Warmwasseranlage, Lüftungsanlage etc. Diese Informationen tragen wir in unserem elektronischen Wohnungskataster ein.
Wir erstellen Ihnen einen Wirtschaftsplan, der im Rahmen der Belegprüfung mit dem Beirat besprochen und zur Abstimmung auf der Versammlung vorbereitet wird.
Wir übernehmen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung für die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis, gegebenenfalls durch Einschaltung eines Anwalts. Dabei setzen wir die Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritte durch.
Einmal jährlich berufen wir für Sie eine Eigentümerversammlung ein und führen diese durch. Noch vor Ort erstellen wir ein ordnungsgemäßes Protokoll, anhand dessen wir ein Beschlusssammlung über die gefassten Beschlüsse gemäß § 24 Abs 7 WEG führen.
Wir kümmern uns um die effektive und preiswerte Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und setzten die Beschlüsse der Wohnungseigentümer um. Zudem erstellen wir Ihnen alle erforderlichen Verträge.
Wir erstellen für Sie
Wir kümmern uns um den Einzug, die Verwaltung und falls erforderlich die Anmahnung des Hausgeldes. Zudem legen wir Ihnen die angesammelten Instandhaltungsrücklagen zinsgünstig an.
Unsere Hausmeister kümmern sich um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums.
Wir dokumentieren den Zustand des Hauses / der Wohnung und deren technische Ausstattung z.B. Größe, Heizung, zentrale Warmwasseranlage, Lüftungsanlage etc. Diese Informationen tragen wir in unserem elektronischen Wohnungskataster ein.
Wir erstellen Ihnen einen Wirtschaftsplan, der im Rahmen der Belegprüfung mit dem Beirat besprochen und zur Abstimmung auf der Versammlung vorbereitet wird.
Wir übernehmen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung für die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis, gegebenenfalls durch Einschaltung eines Anwalts. Dabei setzen wir die Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritte durch.
Einmal jährlich berufen wir für Sie eine Eigentümerversammlung ein und führen diese durch. Noch vor Ort erstellen wir ein ordnungsgemäßes Protokoll, anhand dessen wir ein Beschlusssammlung über die gefassten Beschlüsse gemäß § 24 Abs 7 WEG führen.
Wir kümmern uns um die effektive und preiswerte Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und setzten die Beschlüsse der Wohnungseigentümer um. Zudem erstellen wir Ihnen alle erforderlichen Verträge.
Wir erstellen für Sie
Wir kümmern uns um den Einzug, die Verwaltung und falls erforderlich die Anmahnung des Hausgeldes. Zudem legen wir Ihnen die angesammelten Instandhaltungsrücklagen zinsgünstig an.
Unsere Hausmeister kümmern sich um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums.